PROCURATIO
Gehälter, Personalwesen

Procuratio berechnet die monatlichen Gehaltszahlungen aller beim Auftraggeber beschäftigten Personen nach den aktuellen Tarif-, Steuer- und Abgabenbestimmungen, erstellt übersichtliche und verständliche Gehaltsabrechnungen und schickt diese zwecks Weiterleitung an die Beschäftigten bis zum vereinbarten Termin an den Auftraggeber.

Procuratio berechnet monatlich die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und alle weiteren anfallenden Abgaben, erstellt die dazugehörigen Beitragsnachweise und übermittelt sie online an die entsprechenden Krankenkassen und an das zuständigen Finanzamt.(verwendete Software: SV.Net und Elster)

Der Auftraggeber erhält einen Lohnkostenbuchungsbeleg mit allen personalgebundenen Zahlungen. Einmal jährlich erarbeitet Procuratio die Beitragsmeldungen zur  Berufsgenossenschaft und ggf. für weitere Verbände. 

Procuratio erledigt alle Gehaltsbescheinigungsanforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Procuratio versendet die Überweisungsformulare für Gehälter, Honorare, Sold, Sozialversicherung und Steuern an den Auftraggeber zwecks Unterschrift und Weiterleitung an die Hausbank. Alternativ: Procuratio erledigt die Anweisungen selbständig per Onlinebanking mit der Hausbank des Auftragsgebers.

Procuratio erstellt zum Jahreswechsel ein Jahresgehaltskonto und füllt
die Lohnsteuerkarten der MitarbeiterInnen aus. Ferner fertigt Procuratio die Jahresmeldungen zur Rentenversicherung und übermittelt sie an die zuständige Krankenkasse. Die Beschäftigten erhalten ein Exemplar der Jahresmeldung.
Dies gilt auch während des laufenden Jahres, wenn eine Mitarbeitrerin oder ein Mitarbeiter ausscheidet. 

Procuratio tätigt alle notwendigen Klärungen im Lohn- und Gehaltsbereich mit Beschäftigten, Krankenkassen und Behörden. Procuratio gewährt Akteneinsicht bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzämter in den Geschäftsräumen. Ein Vertreter von Procuratio ist bei diesem Terminen anesend, ggf. stellt der Auftraggeber eine bevollmächtigte Person bei. Alle Akten bleiben selbstverständlich Eigentum der Auftraggebers.